Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit integrierter Materialvereinbarung
von Tausendholz (Matthias Janocha)
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Kunstobjekten und handgefertigten Unikaten zwischen Tausendholz (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden.
Bei individuellen Auftragsarbeiten (Sonderanfertigungen) kommt der Vertrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Arbeiten nach Absprache mit dem Kunden zustande.
§ 2 Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt
Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Bei Sonderanfertigungen ist der Verkäufer berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Tausendholz.
§ 3 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen
Da die Objekte von Tausendholz nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (individuelle Holzauswahl, Maße, künstlerische Freiformen), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, sobald die Fertigung begonnen hat.
§ 4 Beschaffenheitsvereinbarung: Das organische Material Holz
Jedes Werk von Tausendholz entsteht als echtes, handsigniertes Unikat aus dem lebendigen Werkstoff echtem Massiv-, Alt- und Frischholz. Die folgenden Eigenschaften sind naturgegeben und stellen keinen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar:
Schwinden, Quellen & Verzug: Holz ist ein organischer Werkstoff, der kontinuierlich auf seine Umgebung (insbesondere Schwankungen von Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur durch Heizung, Jahreszeitenwechsel oder Sonneneinstrahlung) reagiert. Es ist ein natürlicher Prozess, dass sich Holz im Laufe der Zeit leicht bewegt, nachdunkelt oder seine Oberfläche verändert.
Rissbildung als Ästhetik: Durch innere Spannungen im Holz können feine Haarrisse oder ausgeprägte Charakterrisse entstehen oder sich nachträglich verändern. Dies ist integraler Bestandteil des künstlerischen Werks und Ausdruck der natürlichen Kräfte des Materials.
Maserung & Wuchsmerkmale: Astlöcher, Trocknungsrisse, Farbnuancen, Rindeneinschlüsse und natürliche Fehlstellen sind ausdrücklich gestalterisch gewollt und machen die Seele jedes Unikats aus.
Haftungsausschluss für Raumklimaeinflüsse: Für natürliche Metamorphosen des Holzes – insbesondere Verzug, Rissbildung, Nachdunkeln oder Farbveränderungen –, die nach der Übergabe des Objekts durch normale Umgebungs- und Raumklimaeinflüsse entstehen, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.
§ 5 Besonderheiten bei Frischholz & geführter Trocknung
Bei Werken aus frisch eingeschlagenem Holz (z. B. Frischholz-Stämme, Lichtskulpturen oder Power-Carving-Reliefs) arbeitet der Werkstoff aufgrund der hohen Eigenfeuchtigkeit besonders intensiv.
Der Trocknungsprozess & Zeitrahmen: Da die Natur das Trocknungstempo diktiert, gibt es für frische Kunstprojekte keinen kalendermäßig festen Lieferzeitpunkt. Die Objekte reifen in der Werkstatt so lange, bis sie die notwendige Stabilität für Innenräume erreicht haben. Genannte Lieferzeiten sind daher als unverbindliche Richtwerte zu verstehen.
Werkstoffbedingtes Materialrisiko: Die gewaltigen Kräfte beim Trocknen von frischem Hartholz sind trotz fachgerechter Entlastungstechniken (wie Hohlbohren oder Entrinden) unberechenbar. Sollte ein Stammstück während des Trocknungsprozesses in der Werkstatt so stark reißen oder sich verformen, dass die geplante Skulptur nicht mehr realisierbar ist, ist eine Haftung für diesen werkstoffbedingten Prozess ausgeschlossen. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Kunden umgehend informieren, um gemeinsam eine kreative Lösung mit einem passenden Ersatzstück zu finden.
§ 6 Sonderanfertigungen aus Kundenholz (beigestelltes Holz)
Wird Holz durch den Kunden angeliefert (z. B. Gartenholz, gefällte Bäume oder Altholz/Dachgebälk), gelten folgende Regelungen:
Versteckte Mängel & Fremdkörper: Der Kunde trägt das Risiko für unvorhersehbare Fremdkörper im Holz (z. B. eingewachsene Nägel, Schrauben, Steine, Projektile) sowie für verborgenen Insekten- oder Pilzbefall.
Haftungsausschluss bei der Bearbeitung: Tausendholz übernimmt keine Haftung für Schäden am Endprodukt, die durch solche verborgenen Mängel, Fremdkörper oder unvorhersehbare Materialspannungen des vom Kunden beigestellten Holzes entstehen.
Beschädigung des Rohmaterials: Sollte das beigestellte Holz während der Bearbeitung aufgrund innerer Risse oder Spannungen zerbrechen oder unbrauchbar werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder kostenlosen Ersatz des Rohmaterials.
Schadstofffreiheit: Der Auftraggeber versichert, dass das angelieferte Holz frei von gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen (z. B. alte, giftige chemische Holzschutzmittel, DDT, Lindan) ist.
§ 7 Rügepflicht & Mängel
Offensichtliche Transportschäden oder rein technische Ausführungsfehler (die nicht auf die oben beschriebenen natürlichen Eigenschaften des Holzes zurückzuführen sind) sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
Die Pflege- und Platzierungshinweise (Vermeidung extremer Wärmequellen, Einhaltung von 45–60 % relativer Luftfeuchtigkeit) sind einzuhalten. Schäden, die durch grob fehlerhafte Aufstellung (z. B. direkt auf der laufenden Heizung) entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
